Sehr geehrter Reisegast,

wir begrüßen Sie herzlich als geschätzten Reisekunden und unterrichten Sie hier darüber, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Pflichten Sie uns gegenüber haben.

In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen legen wir Ihnen nachstehend die zwischen Ihnen als Reisendem und uns als Reisevermittlerin vereinbarten Geschäftsbedingungen dar:

§1. Geltung

Das Reisebüro wird grundsätzlich in der Eigenschaft als Vermittler von Reiseleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig, es sei denn, wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir als Reiseveranstalter auftreten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit für die Tätigkeit des Reisebüros auf dem Gebiet der Reisevermittlung.

Bei der Vermittlung von Reiseleistungen entsteht kein Pauschalreisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts. Die Vermittlung erstreckt sich insbesondere auf die Vermittlung eines Reisevertrages zwischen Ihnen als Reisekunden und dem gewünschten Reiseveranstalter, von Flugbeförderungsleistungen, Bahn- und Busreisen, Hotelaufenthalten, Ferienwohnungen, Schiffsreisen und sonstigen Veranstaltungen.

Die Vermittlung des Pauschalreiseangebots erfolgt ausschliesslich zu den Reisevertragsbedingungen des Reiseveranstalters, auf die wir bereits in der Reiseanmeldung hinweisen.

§2. Anmeldung / Buchung

2.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich (auch online), mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, beauftragen Sie das Reisebüro verbindlich zur Vermittlung eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter oder anderweitiger Reise- und Beförderungsleistungen (Flugtickets, Hotelreservierungen, Ferienwohnungen, Schiffspassagen oder sonstiger Veranstaltungen). Das Reisebüro führt die Buchungsaufträge alsbald aus, wobei die Buchungsannahme vorbehaltlich einer Verfügbarkeit und Kapazität der Fluggesellschaften, Reeder, Reiseveranstalter, Hotels und sonstiger Leistungsträger und deren endgültigen Bestätigung erklärt wird.

2.2 Die allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen der auf der Anmeldung aufgeführten Reiseveranstalter und sonstigen Leistungsträgers werden von Ihnen durch die Unterzeichnung der Anmeldung oder der Bestätigung des Veranstalters ausdrücklich anerkannt. Bei Anmeldungen via Internet bestätigen Sie im Rahmen der Anmeldung Kenntnisnahme und Anerkennung der Geschäfts- und Reisebdingungen der Reiseveranstalter und sonstigen Leistungsträger durch das Anklicken eines hierfür zur Verfügung stehenden Buttons oder durch Aktivieren einer entsprechenden Check-Box.

2.3 Buchungsaufträge sind für Sie verbindlich. Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sofern das Reisebüro dessen Annahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich bestätigt oder die Reiseleistung zwischenzeitlich erbracht ist. Das Reisebüro wird Ihnen nach Möglichkeit eine etwaige Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit einer Reisebuchung unverzüglich mitteilen.

2.4 Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Anmeldung bzw. aus den allgemeinen Geschäfts- oder Reisevertragsbedingungen des vermittelten Reiseveranstalters.

§3. Zahlungen

3.1 Mit der Erteilung des Buchungsauftrages und der Anmeldung zu der Reise oder Veranstaltung ist gegen Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins des Reiseveranstalters eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der Reisebestätigung.

Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn die Reiseunterlagen im Reisebüro zur Abholung bereitliegen. Sollen die Reiseunterlagen Ihnen vereinbarungsgemäss direkt durch den Reiseveranstalter oder die Flugverkehrsgesellschaft oder durch das Reisebüro zugesandt werden, kann das Reisebüro verlangen, dass die Bezahlung des restlichen Reisepreises zuvor erfolgt oder in geeigneter Weise von Ihnen sicher gestellt wird.

Die Einforderung der Anzahlung als auch des gesamten Reisepreises erfolgt zum Inkasso und für den Reiseveranstalter, es sei denn, die Reiseveranstalterbedingungen sehen eine andere Regelung vor.

3.2 Für den Fall, dass nach Art und Umfang der vermittelten Reiseleistungen von dem Reisebüro Vorauszahlungen an den Reiseveranstalter oder den sonstigen Leistungsträger geleistet werden müssen, ist das Reisebüro berechtigt, die verauslagten Beträge im Wege des Aufwendungsersatzes von Ihnen bei Anfall der gegebenenfalls aussergewöhnlichen Aufwendungen einzufordern, soweit Ihnen zuvor ein Sicherungsschein zu Verfügung gestellt wird.

3.3 In der Regel werden Ihnen die Reiseunterlagen ausgehändigt. Die Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt nur auf Ihr ausschliessliches Risiko. In jedem Fall ist das Reisebüro nicht verpflichtet, abhanden gekommene oder verloren gegangene Reiseunterlagen kostenlos zu ersetzen. Sollten Ihnen – ausser in Fällen der Hinterlegung – die Reiseunterlagen nicht bis spätestens einen Tag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte umgehend an das Reisebüro.

3.4 Preisänderungen der Flugverkehrsgesellschaften unterliegen nicht dem Einfluss des Reisebüros und bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Das Reisebüro ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen oder berechtigte Tarifnachforderungen seitens der Luftverkehrsgesellschaft an Sie weiterzugeben. Dieses gilt insbesondere für den Fall, dass das Reisebüro von den Flugverkehrsgesellschaften mit entsprechenden Aufwendungen belastet wurde. Die Zulässigkeit und Höhe etwaiger Preis- oder Tarifänderungen ergeben sich aus den Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Luftverkehrsgesellschaften.

Bei Zahlung per Kreditkarte hängt es vom Kreditkarten-Institut ab, wann Ihre Zahlung abgebucht wird.

Für Reisen innerhalb Deutschlands ist im Reisepreis die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 16% bereits enthalten.

§4. Leistungsänderungen

Die von den Luftverkehrsgesellschaften veranlassten oder aufgrund betriebsnotwendiger anderweitiger Umstände notwendig werdenden Änderungen der Streckenführung von Flügen, deren Flugzeiten, Abflug- und Ankunftsflughafen, einschliesslich des Einsatzes anderer Fluggeräte und Fluglinien, bleibt den Luftverkehrsgesellschaften vorbehalten. Hierfür übernimmt das Reisebüro keinerlei Haftung.

§5. Rücktritt / Umbuchungen / Aufwendungen

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch ausdrückliche Erklärung von der Reise oder Veranstaltung zurück treten (Stornierung). Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Im Falle des Rücktritts kann das Reisebüro bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen gegenüber dem Reiseveranstalter, dem Hotelier, dem Reeder, der Flugverkehrsgesellschaft oder sonstigen Leistungsträgern, von Ihnen einfordern. Das Reisebüro ist hierbei nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an Sie weitergegebenen Rücktritts- und Stornokostenaufwendungen zu prüfen.

5.3 Sollten Sie dem Reisebüro Umbuchungswünsche mitteilen, ist dieses verpflichtet, diese unverzüglich an den Reiseveranstalter oder die Flugverkehrsgesellschaft weiterzuleiten.

5.4. Im Falle von Umbuchungen und Sonderserviceleistungen wie telefonische, fernschriftliche oder elektronische Anfragen oder Reservierungen, sowie Besorgung von Dokumenten und dergleichen, ist das Reisebüro berechtigt, eine gesonderte Vergütung zu berechnen.

§6. Haftung

6.1 Für die vermittelten Reiseleistungen erbringt das Reisebüro Fremdleistungen, soweit sich aus der Reisebestätigung nichts Gegenteiliges ergibt. Wir haften daher nicht selbst für die ordnungsgemässe Durchführung dieser vermittelten Fremdleistungen.

6.2 Die vertragliche Haftung des Reisebüros aus der Vermittungstätigkeit ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wurde.

6.3 Das Reisebüro ist in diesen Fällen nicht zur Rückzahlung des Reisepreises oder Teilen des Reisepreises verpflichtet, soweit auf Seiten des Reisebüros bereits etwaige Aufwendungen entstanden oder Zahlungen an den Reiseveranstalter erbracht worden sind.

6.4 Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie alleine verantwortlich. Das Reisebüro haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie das Reisebüro mit dessen Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass das Reisebüro die Verzögerung zu vertreten hat.

6.5 Sie sind im übrigen für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbeachtung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch das Reisebüro bedingt.

6.6 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften übernimmt das Reisebüro, bei pflichtgemässer Erkundigung bei den zuständigen Stellen und Behörden, keine Gewähr.

6.7 Ansprüche des Kunden gegen das Reisebüro aus positiver Vertragsverletzung des Vermittlungsvertrages verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Vermittlers Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

§7. Sicherung des Reisepreises

Der Reiseveranstalter hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass Ihnen der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen und insoweit notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise anfallen, erstattet werden. Dieser Sicherungsschein wird Ihnen im Auftrag des Reiseveranstalters durch das Reisebüro ausgehändigt, soweit dieser nicht direkt vom Reiseveranstalter bereit gestellt wird. Dieses gilt dann nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschliesst und der Reisepreis 75,- € nicht übersteigt.

§8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

§9. Gerichtsstand (nicht für Verbraucher)

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenen Streitigkeiten, einschliesslich aus Scheck- und Wechselforderungen, ist der Sitz des Reisebüros.

Stand: 09/2002